Projekt Beschreibung
„Der Oberkirchenrat führt die landeskirchliche Verwaltung. Die Kirchenverfassung bestimmt ihn als ein Kollegium, dem der Landesbischof vorsteht. Der von der Landessynode beschlossene Haushaltsplan wird von ihm ausgeführt. Er kann Verordnungen erlassen und Ausführungsbestimmungen zu kirchlichem Recht beschließen.“
Quelle: http://www.elk-wue.de/wir/oberkirchenrat/
Projekt Details
- Kunde Evangelischer Oberkirchenrat
- Datum 22. Dezember 2015
- Tags Hausmeisterdienste, Winterdienst