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Definition von Reinigungsarbeiten

Baufeinreinigung

Die Baufeinreinigung wird in einem Atemzug mit in der Praxis identischen Begrifflichkeiten der „Bauschlussreinigung“ sowie „Erstreinigung bzw. -pflege“ genannt. Sie findet im Anschluss an die Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten statt. Ziel und Ergebnis nach Abschluss der diversen Arbeiten sind Oberflächen frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten. Des Weiteren sollten die jeweiligen Oberflächen, auch die Glasflächen, staub- und schlierenfrei sein.

Grundreinigung / Intensivreinigung

Im Zuge der Grundreinigung oder Intensivreinigung werden haftende Verschmutzungen, aber auch abgenutzte Pflegefilme, respektive deren Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, sukzessive entfernt. Eine Grundreinigung wird unter Berücksichtigung der Flächenart und im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt. Ziel und Ergebnis nach der Grund- oder Intensivreinigung sind Oberflächen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen. Des Weiteren sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Der jeweilige Zeitpunkt einer Grund- oder Intensivreinigung kann vertraglich festgelegt sein und sollte sich an der Gebäudeart und dem jeweiligen Nutzerverhalten orientieren.

Zwischenreinigung

Die Zwischenreinigung ist eine verminderte Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der Grundreinigung möglichst weit hinauszuschieben, um die Optik zu verbessern. Je nach Arbeitstiefe und –breite ist das Ergebnis unterschiedlich.

Teilflächenreinigung

Diese Art der Reinigung bezieht sich auf Bereiche oder Bodenfläche, die aufgrund der Gebäudenutzung besonders stark durch Schmutzeintrag oder Abnutzung betroffen sind. Auch hier ist das Ergebnis der Reinigungsleistung stark abhängig von der jeweiligen Beauftragungsbreite und – tiefe.

Unterhaltsreinigung

Eine sich ständig wiederholende Reinigung nach festgelegten Intervallen in festgelegten Bereichen, mit dem Ziel der Übereinstimmung mit der jeweiligen objektspezifischen Leistungsbeschreibung.

Sonderreinigung

Als Sonderreinigung versteht man eine Reinigung, die über den jeweiligen Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen. Hierfür werden in der Regel Einzelaufträge vergeben. Auch hier ist das Ergebnis der Reinigungsleistung stark abhängig von der jeweiligen Beauftragungsbreite und – tiefe.

Einpflege/Grundpflege

Bei der Ein- oder Grundpflege ist der Werterhalt oberste Priorität. Im Zuge der Arbeiten werden Pflegemittel auf die Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende regelmäßige Unterhaltsreinigung erleichtern. Natürlich setzt die Ein- oder Grundpflege eine vorangegangene Baufeinreinigung oder Grundreinigung voraus. Nach erfolgten Arbeiten soll eine weitestgehendst einheitliche Optik des Pflegefilmes, sprich keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung erreicht worden sein. Es muss sichergestellt werden, dass lediglich Materialien benutzt werden, die bei einer ggfs. späteren Pflegefilmsanierung vollständig gelöst und abgetragen werden.